Kurzübersicht mit Fokus auf IGRF
Zur Erklärung von Abkürzungen, Fachbegriffen und Zusammenhängen: siehe Grundlagentext
| 1994 |
|
Erstes Plangenehmigungsgesuch SBB; Einsprachen; neue gesetzliche Grundlagen |
... |
... |
... |
| 2001 |
Okt. |
Öffentliche Auflage, überarbeitetes Projekt. Öffentliche Orientierung durch Gemeinderat, Einsprachen |
| 2002 |
Juni |
Augenschein + Einspracheverhandlungen. Erste Aufträge an SBB, Vernehmlassung, Einsprachen. |
| |
Okt. |
Gründungsversammlung IGRF |
| 2003 |
Jan. |
IGRF nimmt Stellung zu Varianten der SBB in BAV-Vernehmlassung |
| |
April |
Gemeinsame Besprechung SBB / BAV / Kanton / Gemeinde / IGRF. Neue Varianten, trotzdem grosse Enttäuschung über unverständliche Haltungen. Ab sofort vermehrter Informationsaustausch zwischen IGRF, Gemeinde und Kanton. |
| |
Juli |
IGRF publiziert Grundlagentext zu Bahnlärm, zum Verständnis von Zusammenhängen und Fachbegriffen |
| |
Aug. |
IGRF nimmt Stellung zu neuen Varianten der SBB in BAV-Vernehmlassung. Mitgliederinformation und Text für Privateinsprachen |
| |
Dez. |
IGRF nimmt Stellung zu neuen Varianten der SBB in BAV-Vernehmlassung. Einsprecherinformation und Text für Privateinsprachen |
| 2004 |
April |
IGRF beschwert sich beim BAV über Ausbleiben von Antworten. Fazit: materielle Stellungnahmen seitens BAV sind nicht möglich, nur Anhörung. |
| |
Juni |
IGRF nimmt Stellung zu fragwürdigen neuen Angaben der SBB in BAV-Vernehmlassung, bekräftigt frühere Stellungnahmen |
| |
Aug. |
Abschliessende Verfügung des BAV, alle Einsprachen abgelehnt, es sollen nur Schallschutzfenster eingebaut werden. |
| |
Sept. |
Gemeinderat erhebt Beschwerde bei der Rekurskommission |
| |
Okt. |
IGRF verfasst Pressemitteilung und offenen Brief an Bundesrat Leuenberger. Mitgliederinformation mit Kopien dieser Dokumente sowie überarbeitetem Grundlagentext zu Bahnlärm. |
| 2005 |
Jan. |
Gemeinsame Besprechung SBB / BAV / Kanton / Gemeinde / IGRF. Neuste kreative Lösungsideen werden restlos abgelehnt. |
| |
April |
Entscheid der Rekurskommission: die Beschwerde des Gemeinderates wird vollumfänglich abgelehnt.
Gemeinderat verzichtet auf einen Weiterzug an das Bundesgericht.
Damit gilt die Minimallösung der Subventionierung von Schallschutzfenstern bei Überschreitung der Grenzwerte.
|
Falls Sie ausführlichere Informationen studieren möchten, die auch Lösungsvarianten beschreiben und andere beteiligte Instanzen berücksichtigen: siehe nachfolgende Aktivitätenliste.
Aktivitäten betr. Bahnlärm in Stein AG
Die Liste bleibt notgedrungen unvollständig, Selektion aus der Sicht der IGRF!
Zur Erklärung von Abkürzungen, Fachbegriffen und Zusammenhängen: siehe Grundlagentext
| 1994 |
|
Erstes Plangenehmigungsgesuch der SBB in Vernehmlassung via BAV (Bundesamt für Verkehr), anschliessend verschiedene Einsprachen und neue gesetzliche Grundlagen. |
| 2001 |
Okt./ Nov. |
Ein überarbeitetes Projekt wird öffentlich aufgelegt. Demzufolge sollen lediglich Schallschutzfenster bei kritischen Immissionswerten eingebaut werden, ohne Lärmschutzmassnahmen am Entstehungsort. Lärmschutzwände an der Böschungsoberkante müssten gemäss SBB sehr hoch sein und wären wirtschaftlich wie auch gestalterisch nicht vertretbar. Der Gemeinderat veranstaltet eine öffentliche Orientierung, es folgen 26 private Einsprachen. Stellungnahmen resp. Einsprachen durch kantonales Baudepartement und Gemeinderat Stein sowie eidgen. Ämter ARE und BUWAL. Stellungnahme der SBB im März 2002, mit Vernehmlassung an die privaten Einsprecher und Behörden. |
| 2002 |
Juni |
Augenschein durch alle Parteien, anschliessend Einspracheverhandlungen. Fast alle Einsprachen werden aufrechterhalten. Erster Auftrag des BAV an die SBB zur Prüfung der akustischen Auswirkungen und der Verhältnismässigkeit einer Lärmschutzwand auf dem Perron zwischen Gleis 4 und 5, sowie zur Möglichkeit einer absorbierenden Verkleidung der Perronkante und der Perrondächer (Vorschlag des Gemeinderates, unterstützt von den privaten Einsprechern). |
| |
Juli |
SBB reicht ergänzende Unterlagen ein, die durch das BAV an die Einsprecher und Behörden zur Vernehmlassung weitergeleitet werden. Es gehen private Einsprachen ein, das BAV leitet diese im Sept. 2002 weiter und verlangt weitere Ergänzungen seitens SBB. |
| |
Okt. |
Gründungsversammlung der IGRF: Um die Anstrengungen der privaten Einsprachen zu bündeln und mit mehr Gewicht auftreten zu können, lädt eine Initiativgruppe zur Gründung der „Interessen-Gemeinschaft rettet das Fricktal vor dem Bahnlärm“ ein. |
| |
Nov. |
Die SBB lehnen die Lärmschutzwand auf dem Perron in einem Vorprojekt - wegen Problemen bei Kunden-freundlichkeit, Betrieb und Sicherheit - ab und schlagen eine neue Variante vor: Verschmälerung des Perrons im Bereich von Gleis 5 um max. 1,5 m, Verschiebung von Gleis 5 zumPerron hin, so dass eine Lärmschutzwand zwischen Gleis 5 und 6 gebaut werden könnte. Dies hätte gemäss SBB auch „langfristig Bestand“, denn „der Richtplan des Kantons Aargau sieht eine Spurvermehrung zwischen Pratteln und Stein-Säckingen vor“, d.h. vermutlich 2 zusätzliche Fahrspuren. Somit müsste auch Gleis 5 gegenüber den Liegenschaften am Hang lärmgeschützt werden. Allerdings würden so Zusatzkosten von ca. 2,8 Mio. CHF entstehen. Im Dez. 2002 stellt das BAV die Stellungnahme der SBB den Einsprechern zur Vernehmlassung zu, mit Termin Januar 2003. |
| 2003 |
Jan. |
David Flesch, Präsident IGRF, sendet eine Stellungnahme der IGRF an das BAV, betr. Absolutheit des KNI, neuer Variante und Verlängerung der Lärmschutzwände. |
| |
März |
Das BAV beauftragt die SBB mit einer detaillierten Berechnung inkl. Wirksamkeit und KNI beider Lösungsvarianten und Abklärung der Koordinationsmöglichkeit mit dem geplanten Bahnhofumbau. |
| |
April |
Gemeinsame Besprechung von BAV, SBB, Kanton, Gemeinde und IGRF: Zuerst Hoffnung auf mehr Kooperation. Jedoch sofortige Schubladisierung der Variante „Lärmschutzwand auf Perron“, obwohl bei einer Wandhöhe von 4m der KNI 62 betragen würde (aber: Betrieb und Sicherheit würden zu viele Probleme aufgeben...). Besprechung der neu berechneten Variante einer Lärmschutzwand zwischen Gleis 5 und 6: das BAV ist bereit, die Zusatzkosten aus der Berechnung des KNI auszuklammern, trotzdem ergibt sich ein zu hoher KNI. Auftragserteilung zu weiteren Abklärungen einer Variante „Lärmschutzwand anstelle von Gleis 6“, die durch Veränderungen im Rangierbetrieb und Weichen-Automatisierung möglich werden könnte. Jedoch herrscht am Ende grosse Enttäuschung bei den Bevölkerungsvertretern über die Ablehnung der Situation in Stein als „Sonderfall“ (es gibt offenbar mehrere solche Orte), sowie über die Absolutheit der verwendeten Verhältnismässigkeits-Masszahl „KNI“ (ihrer Ansicht nach im Widerspruch zu Gesetzgebungstexten). Das BAV beauftragt die SBB mit Berechnungen zur neusten Variante „auf Gleis 6“ sowie zu Verlängerungen der Lärmschutzwände. Nach der Sitzung verstärken sich die gegenseitige Information und persönlichen Kontakte zwischen IGRF, Gemeinderat und kantonalem Baudepartement. Das Sitzungsprotokoll wird den Einsprechern und Behörden zugestellt. |
| |
Juli |
Die IGRF publiziert aufgrund ihrer Erfahrungen einen Grundlagentext zu Bahnlärm auf ihrer Homepage, damit sich interessierte Mitglieder über Zusammenhänge und Fachbegriffe informieren können.
Die SBB nehmen betr. der neusten Lösung Stellung, inkl. verschiedene Höhen der Lärmschutzwand. Zudem wird ein neue Version „auf der Böschungskante“ vorgestellt. Diese hätte zwar eine stärkere akustische Wirkung, der Grenzwert von KNI=80 ist aber bei allen Varianten überschritten, diese folglich nicht realisierbar weil „nicht verhältnismässig“. Das BAV gibt die Stellungnahme zur Vernehmlassung bei Einsprechern und Behörden. |
| |
Aug. |
Die IGRF erhebt Einsprache beim BAV, v.a. gegen die Absolutheit des KNI, über Liegengebliebenes sowie weiteren Abklärungsbedarf. Sie verfasst eine Mitgliederinformation und stellt den Einsprechern einen Situationsbericht sowie einen Text für Privateinsprache zur Verfügung.
Das BAV ist bereit, die SBB mit weiteren Abklärungen zu beauftragen, u.a. betr. dreier Varianten auf der Hangkante sowie weiterer Details. |
| |
Okt. |
Die SBB liefern Resultate zu Varianten und verschiedenen Kombinationen. Die KNI liegen stets höher als 80, wobei die Zusatzkosten für Gleisanpassungen nicht berücksichtigt sind. Vernehmlassung durch das BAV bei Einsprechern und Behörden. |
| |
Dez. |
Die IGRF erhebt erneut Einsprache beim BAV. Die bisherigen Punkte, die nie beantwortet wurden, werden wiederholt und zusätzlich der Einbezug von Pfeifen beim Rangieren sowie einer Koordination mit dem Bahnhofumbau gefordert. Die IGRF versieht Einsprecher mit Info und Einsprachetext. |
| 2004 |
Feb. |
Schriftwechsel mit Forderungen und Antworten zwischen kantonalem Baudepartement und BAV resp. Gemeinderat Stein und BAV, zwischen Februar und April, zu verschiedensten Teilthemen. Der Kanton reicht eine Visualisierung der Variante „Lärmschutzwand oberhalb der Böschung“ ein. Gemeinsame Besprechung zwischen Kanton und BAV. |
| |
April |
Die IGRF beschwert sich beim BAV über das Fehlen jeglicher Antworten („kein Dialog“), und wiederholt die Hauptpunkte bisheriger Stellungnahmen: weitere Prüfung von Lärmschutz-Möglichkeiten, Fremdbeteiligung bei Zusatzkosten, Ermessensspielraum beim KNI. Als Antwort erklärt der Amtsleiter, dass das BAV vor der schriftlichen Eröffnung des Entscheides nur Stellungnahmen einholen, jedoch nicht materiell Stellung nehmen dürfe. Der Abschluss des hängigen Verfahrens sei per Mitte 2004 geplant. |
| |
Juni |
Die Ergebnisse einer im Mai erfolgten Besprechung zwischen SBB und BAV werden vom BAV an Einsprecher und Behörden zur Vernehmlassung gesandt (Leider nur die Antworten der SBB, nicht aber der Wortlaut der vom BAV gestellten Fragen!). Es geht um den Gebrauch des Anschlussgeleises Roche in Sisseln, um Fernsteuerung und Gleisanpassungen, die Betriebsweise des Bahnhofs sowie Lärmschutzwände auf Perron 4/5, zwischen Gleis 5 und 6 sowie anstelle von Gleis 6. Die SBB stimmen nur der letzten Variante zu, allerdings wären Zusatzkosten durch Dritte zu finanzieren. Die von der SBB gelieferten Kostenschätzungen sind für die IGRF z.T. unrealistisch und dem Lärmschutz aufgebürdet, während sie eigentlich anderen Bereichen angelastet werden müssten. Die IGRF erhebt Einsprache beim BAV und wiederholt die Aussagen früherer Stellungnahmen, die zu keinerlei weiteren Abklärungen oder Lösungssuche geführt hatten, sowie erneut gegen die inakzeptable Absolutheit der Kenngrösse KNI. Gemeinde und Kanton nehmen ebenfalls Stellung. |
| |
Aug. |
Abschliessende Verfügung des BAV: alle Einsprachen werden abgelehnt, dem Erleichterungsantrag der SBB wird stattgegeben, d.h. es sind nur Schallschluckfenster vorzusehen. Also doch „trotz Spesen nichts gewesen“! Es gab viel Einsatz seitens des BAV und Berechnungen der SBB zu insgesamt 4 Varianten mit 16 Untervarianten, andererseits sind nun doch alle Interventionen von Kanton, Gemeinde, IGRF und privaten Einsprechern während zehn Jahren nutzlos geblieben. Besonders störend ist, dass nie Lösungen für die Sicherheits- und Betriebsprobleme der Lärmschutzwand auf dem Perron gesucht wurden und dass ein diesbezügliches Ablehnungsargument in Form einer Vorschrift erst in der Verfügung erwähnt wird; zudem geht offenbar die Absolutheit des KNI so weit, dass KNI=80 nur dann nicht als Grenze gilt, wenn der KNI gar nicht herangezogen werden kann, d.h. erhebliche Lärmarten auftreten, die im Emissionsplan nicht berücksichtigt sind oder nicht in die Berechnungen des Modells einfliessen können (Kurvenkreischen, grosse Rangierbahnhöfe etc.). Dies widerspricht u.E. den Formulierungen betr. Ermessens-spielraum des KNI in der Gesetzgebung. Und letztlich wird auch die Koordination mit dem Bahnhofumbau abgelehnt, obwohl Kostensynergien zu erwarten wären. |
| |
Sept. |
Der Gemeinderat Stein beauftragt eine Juristin mit einem Gutachten und erhebt daraufhin Beschwerde an die Rekurskommission, d.h. das Verfahren wird nun an die nächste Instanz weitergezogen. Die IGRF bleibt in engem Kontakt mit dem Gemeinderat und pflegt den Informationsaustausch mit dem kantonalen Baudepartement weiter. |
| |
Okt. |
Der Vorstand IGRF verfasst eine Pressemitteilung sowie einen offenen Brief an den zuständigen Departementvorsteher Bundesrat Moritz Leuenberger, mit der Bitte um Stellungnahme zu drei für die IGRF unannehmbaren Punkten; Verfassen einer Mitglieder-Dokumentation mit Beschreibung des aktuellen Standes, mit beigelegten Kopien von Pressemitteilung, offenem Brief und überarbeitetem Grundlagentext. |
| 2005 |
Jan. |
Nach dem Entscheid des BAV waren nochmals mehrere kreative Ideen bei IGRF und Kantonalem Baudepartement aufgetaucht. Der Juristin gelang es darauf, alle Parteien (SBB / BAV / Kanton / Gemeinde / IGRF ) nochmals an einen Tisch zu bringen. Sämtliche Vorschläge wurden dezidiert abgelehnt, jedoch in die Vernehmlassung des Rekursverfahrens integriert. Das BAV war nicht gewillt, nochmals Abklärungen in Auftrag zu geben, da ja nun ein Rekursverfahren laufe und sie dort als Vorinstanz einbezogen seien. Ganz verloren ging die revolutionäre Idee, die Durchfahrtsstrecke („Transitgeleise“) von den Perrons in die hintersten Geleise des Rangierbereiches zu verlegen. Ein Vorhaben dieser Art würde gemäss SBB mehrere -zig-Millionen Franken kosten. |
| |
April |
Definitiver Entscheid der Rekurskommission: die Beschwerde des Gemeinderates wird vollumfänglich abgelehnt. Die Vorschläge der Januar-Sitzung werden zwar auch ablehnend kommentiert, jedoch nicht wirklich einbezogen, da die Rekurskommission nur zu bereits getroffenen Entscheiden und Abklärungen der Vorinstanz BAV Stellung nehmen kann.
Der Gemeinderat verzichtet auf einen Weiterzug an das Bundesgericht. Damit gilt nun die Lösung, für die sich die SBB bei der Planauflage von 2001 ausgesprochen hatten: in den Fällen von Überschreitung der Immissions- oder Alarmgrenzwerte wird bei einzelnen Gebäudefronten der Einbau von Lärmschutzfenstern subventioniert, Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg wie z.B. Lärmschutzwände werden nicht eingesetzt,
Damit gehört nun also Stein zu dem nach Gesetz vorgesehenen Drittel der übermässig lärmbelasteten Bevölkerung, die nur Lärmschutzfenster erhalten und damit nur im Innern ihrer Wohnräume geschützt sind, d.h. nach Wortgebrauch der Lärmschützer „eingebunkert“ werden! |
... also: „Ende schlecht, alles schlecht“,
es gilt die Minimallösung!
Zurück zum Seitenanfang |